• Finanzierung von Anschaffungen und Lehr-/Lernmitteln, die durch den Schuletat nicht abgedeckt werden können.
  • Förderung der Lehrtätigkeit und des Schullebens, insbesondere durch die Unterstützung von schulischen Veranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften.
  • Finanzielle Unterstützung einzelner Schüler bei Ausflügen, Klassenfahrten etc.
  • Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung zum Beispiel durch Durchführung externer Projekte.