Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Möglichkeiten:
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 200 Euro
Zuwendungen bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von derKörperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.
Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Förderverein der Johannes-Schoch-Schule e.V. erhalten Sie hier im Anhang.
Diesen können Sie auch für den Nachweis Ihres Mitgliederbeitrags als Spende nutzen.
Automatische Spendenbescheinigung über 200 Euro
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/ Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Der Förderverein der Johannes-Schoch-Schule e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen.
Wir senden Ihnen ab einer Spendensumme über 200 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.
Sie brauchen dazu lediglich im Verwendungszweck der Überweisung „Spende Förderverein der Johannes-Schoch-Schule“ und Ihren Namen und Adresse anzugeben.
Ihr Förderverein der Johannes-Schoch-Schule
Förderverein_Spendenquittung_V1.0